Die Termine im Überblick
Am 8. Oktober 2026 kündigte Mastercard neue Anforderungen für Offline-Kartenzahlungen in seinem europäischen Netzwerk an. Die Schweiz ist ausdrücklich im angekündigten Geltungsbereich enthalten. Die Umsetzung erfolgt schrittweise. Quelle: Mastercard Schweiz, 08.10.2026.
Neu ausgegebene Mastercard-Karten in Europa sollen für die Offline-Zahlung freigeschaltet werden.
Neu installierte Kartenterminals und Austauschgeräte müssen gemäss der Mastercard-Ankündigung die Offline-Funktion unterstützen.
Die beiden Termine beziehen sich nicht auf denselben Gegenstand: Februar betrifft neu ausgegebene Karten, Mai die genannten Terminalkategorien. Eine schrittweise Markteinführung ist nicht dasselbe wie die Zusage, dass jede Kombination aus Karte und Gerät vom ersten Tag an funktioniert.
Müssen bestehende Terminals ersetzt werden?
Nein – jedenfalls nicht pauschal wegen der Februar-Frist. In der veröffentlichten Mastercard-Mitteilung wird keine generelle Verpflichtung genannt, sämtliche bereits betriebenen Terminals bis Februar 2027 auszutauschen. Die neue Terminalanforderung betrifft neu installierte und ersetzte Geräte.
Ob ein bestehendes Gerät später offlinefähig betrieben werden kann, lässt sich daraus jedoch noch nicht ableiten. Denkbar sind technische Anpassungen oder Aktualisierungen; ob das bei einem konkreten Modell genügt, muss der jeweilige Hersteller beziehungsweise Zahlungsanbieter bestätigen. Ohne diese Bestätigung ist eine verbindliche Kompatibilitätszusage nicht möglich.
- Bestandsgerät: Modell, Serienfamilie, Softwarestand und Erwerbsdatum festhalten.
- Austausch geplant: Den Anbieter nach der Erfüllung der Mastercard-Anforderungen für das angebotene Ersatzgerät fragen.
- Integrierte Kasse: Prüfen, ob die POS-Anbindung auch ohne Online-Verbindung Zahlungen auslösen kann.
- Vertrag: Aktivierungsbedingungen, Kartenunterstützung, Limiten und Kosten schriftlich bestätigen lassen.
Was ändert sich bei der Offline-Zahlung?
Bei dem von Mastercard beschriebenen Verfahren kann eine Zahlung mit physischer Karte, Chip und PIN vor Ort autorisiert werden, wenn keine Verbindung zur Zahlungsinfrastruktur besteht. Dabei wirken die vom Kartenherausgeber festgelegten Risikoparameter und Limiten auf der Karte mit. Nach Wiederherstellung der Verbindung werden die Transaktionsdaten zur weiteren Verarbeitung übermittelt.
Wichtig: Eine lokale Bestätigung ist kein Freipass für unbegrenzte Zahlungen. Mastercard beschreibt begrenzte Beträge; verbindlich sind die konkreten Karten- und Terminalparameter. Die englische Mitteilung nennt für das angekündigte Mastercard-Verfahren einen Höchstbetrag von bis zu 200 Euro je Transaktion. Daraus lässt sich kein allgemeiner CHF-Grenzwert für Schweizer Terminals oder andere Kartensysteme ableiten. Mastercard Europa (englische Originalmeldung).
Diese Offline-EMV-Verarbeitung darf nicht mit Store-and-Forward gleichgesetzt werden: Bei aufgeschobener Autorisierung erfolgt die Prüfung beim Kartenausgeber möglicherweise erst nach Wiederherstellung der Verbindung. Damit können andere Ablehnungs- und Haftungsrisiken verbunden sein. Die Abgrenzung der sogenannten Deferred Authorization ist in einem technischen Kartennetzwerk-Leitfaden (2016) beschrieben; der konkrete Vertrag des Händlers bleibt massgebend.
Was bedeutet das für die Schweiz?
Die Mastercard-Anforderungen und die Schweizer Branchenlösung für Offline-Kartenzahlungen sind zwei gesonderte Initiativen. Letztere wurde im August 2026 vorgestellt und zielt auf die Grundversorgung mit lebenswichtigen Gütern, insbesondere Lebensmittel, Medikamente und Treibstoff. Auch ihre breite Einführung ist bis Ende 2027 vorgesehen. Ein gemeinsamer Zeithorizont bedeutet nicht, dass beide Programme identische Teilnahmebedingungen haben.
Für Detailhändler ist deshalb zweierlei zu klären: Erfüllt das eingesetzte System die einschlägigen Anforderungen des Kartennetzwerks – und ist der eigene Betrieb für die Schweizer Branchenlösung überhaupt vorgesehen? Mehr zur Schweizer Offline-Branchenlösung →
Sechs konkrete Fragen an Ihren Terminalanbieter
- Welche genaue Modell- und Softwareversion verwende ich heute?
- Kann mein bestehendes Gerät für die Mastercard-Anforderungen aktualisiert werden oder empfiehlt der Anbieter einen Ersatz?
- Welche Kartentypen und Verfahren werden im Offline-Betrieb unterstützt, insbesondere Chip und PIN?
- Welche Limits, Aktivierungsbedingungen und Einschränkungen gelten?
- Wie funktionieren Kassenschnittstelle, Quittung und nachträglicher Abgleich bei einem Verbindungsausfall?
- Welche Haftungsregelungen und zusätzlichen Kosten gelten gemäss Vertrag?
Entscheidungshilfe: Tauschen Sie ein funktionierendes Terminal nicht allein aufgrund einer allgemeinen Schlagzeile aus. Fragen Sie nach einer schriftlichen Aussage zu Ihrem konkreten Modell und Ihrem Vertrag.
Häufige Fragen zur Mastercard-Umstellung
Ist Februar 2027 eine Austauschfrist für Händler?
Nein. Der Februar-Termin betrifft neu ausgegebene Mastercard-Karten. Für neue beziehungsweise ersetzte Zahlungsterminals nennt Mastercard Mai 2027.
Funktioniert Offline-Zahlung ohne Strom?
Nein. Karte und Terminal benötigen eine funktionsfähige technische Infrastruktur; insbesondere das Terminal muss über Netzstrom, Akku oder geeignete Notstromversorgung laufen. Weitere erforderliche Kassenteile müssen ebenfalls verfügbar sein.
Kann jede kontaktlose Karte offline eingesetzt werden?
Das darf aus der Mitteilung nicht abgeleitet werden. Mastercard hebt für das angekündigte Notfallverfahren Chip und PIN hervor. Kontaktlos- und Wallet-Unterstützung muss für jede konkrete Lösung gesondert geprüft werden.
Offizielle Quellen und Redaktionsstand
- Mastercard Schweiz: Pressemitteilung vom 8. Oktober 2026 – Termine, Geltungsbereich und Verfahren
- Mastercard Europa: englische Originalmitteilung – zusätzliche Erläuterung des Transaktionslimits
- BWL: Offline-Kartenzahlungen in der Schweiz – separate Brancheninitiative
- EMVCo: EMV Contact Chip – Grundlagen der Chiptechnologie; keine Garantie einer bestimmten Offline-Funktion
Redaktionell überprüft am 10. Oktober 2026. Veröffentlichte Anforderungen können durch spätere technische und vertragliche Ausführungsbestimmungen konkretisiert werden.